Zum Inhalt springen
news · 3 min Lesezeit

Seattle Times und Newsday verklagen OpenAI und Microsoft

Zwei US-Verlage klagen wegen des KI-Trainings. Brisant ist, dass Microsoft und OpenAI zuvor Projekte der Seattle Times finanzierten.

urheberrecht ki-training openai microsoft journalismus

Am 5. September 2026 berichtete TechCrunch, dass die Seattle Times und Newsday OpenAI und Microsoft wegen der mutmaßlichen Nutzung ihrer journalistischen Inhalte für das Training von KI-Modellen verklagt haben. Die Klageschrift ist über CourtListener öffentlich abrufbar.

Die Verlage zeichnen ein existenzielles Schadensbild. Laut TechCrunch warnen sie, generative KI könne jene Medienunternehmen zerstören, deren Arbeit sie als Trainingsmaterial verwertet. Microsoft reagierte überrascht und erklärte zugleich, das Unternehmen sei zu Gesprächen über Lösungen bereit.

Eine weitere Klage mit besonderer Vorgeschichte

Der Konflikt folgt auf eine Reihe ähnlicher Verfahren. TechCrunch verweist auf die Klage der New York Times aus dem Jahr 2023 gegen OpenAI und Microsoft sowie auf weitere Verlage, die sich dem juristischen Streit um angebliche Urheberrechtsverletzungen angeschlossen haben.

Bei der Seattle Times bekommt die Auseinandersetzung jedoch eine ungewöhnliche Wendung: Microsoft und OpenAI hatten zuvor journalistische Projekte und Fellowships des Medienhauses finanziert. Kooperation und Klage schließen sich hier nicht aus. Das ist der überraschende Teil.

Die frühere Förderung löst die Lizenzfrage offenbar nicht. Sie macht vielmehr sichtbar, wie schmal die Brücke zwischen Partnerschaft und Interessenkonflikt geworden ist, sobald Nachrichteninhalte zugleich als wirtschaftliche Grundlage für generative Produkte dienen sollen.

Der Streit betrifft mehr als Trainingsdaten

Die Klage beschreibt KI-Produkte laut TechCrunch als intensive Konsumenten menschlich geschaffener Inhalte, die Kopien und abgeleitete Nachahmungen zurück in den Markt lieferten. Das ist zunächst die Position der Kläger, keine gerichtliche Feststellung. Doch ihre Argumentation zielt auf einen Kreislauf: Modelle gewinnen aus redaktioneller Arbeit an Wert, während die Anbieter dieser Arbeit um Reichweite und Einnahmen kämpfen.

Für Produktteams, die Nachrichteninhalte in Suche, Zusammenfassungen oder Agenten integrieren, wächst damit das rechtliche Risiko an einer empfindlichen Stelle. Eine bestehende Geschäftsbeziehung mit einem Verlag beantwortet noch nicht, welche Inhalte für Training oder Ausgabe genutzt werden dürfen. Ohne klar dokumentierte Rechte bleibt selbst eine freundliche Kooperation angreifbar.

Microsofts Gesprächsbereitschaft deutet an, dass neben Gerichtsentscheidungen auch vertragliche Lösungen im Raum stehen. Ob daraus Lizenzen, Vergütungsmodelle oder andere Vereinbarungen entstehen, ist offen.

Die Partnerschaft ist kein Freibrief

Der neue Fall verschärft den Druck auf KI-Anbieter, Herkunft und Nutzungsrechte journalistischer Inhalte nachvollziehbar zu regeln. Geld für einzelne Projekte oder Fellowships kann Vertrauen schaffen, ersetzt aber keine Vereinbarung über Trainingsmaterial und Produktnutzung.

Die Klage muss ihre Vorwürfe erst beweisen. Schon jetzt liefert sie Unternehmen einen klaren Prüfmaßstab: Wer externe Inhalte für KI-Systeme verwendet, sollte Rechte, erlaubte Zwecke und Vergütung getrennt von Sponsoring oder allgemeinen Partnerschaften festhalten. Sonst kann aus dem Partner von gestern der Kläger von heute werden.

Transparenz

agentenlog.de nutzt KI-Assistenz für Recherche, Struktur und Entwurf. Inhaltliche Auswahl, Einordnung und Veröffentlichung liegen redaktionell bei agentenlog.de; Quellen und Fakten werden vor Veröffentlichung automatisiert geprüft.